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Maut in Deutschland – was gilt für PKW, Wohnmobil & LKW?

Die Autobahn kostenlos, aber nicht überall – erfahren Sie, wo Ausnahmen gelten, welche Fahrzeugklassen zahlen müssen und worauf Sie als Tourist achten sollten.

PKW auf Autobahnen grundsätzlich mautfreiLKW ab 7,5 t mautpflichtig (Toll Collect)Sonderstrecken: Tunnel, Brücken, Pässe

Die Grundregel – und die wichtigen Ausnahmen

Deutschland ist eines der wenigen Länder in Europa, das für PKW keine allgemeine Autobahnmaut erhebt. Als Fahrer eines normalen Personenkraftwagens können Sie die meisten Bundesautobahnen kostenfrei benutzen – das ist der Standardfall und gilt für In- wie Ausländer gleichermaßen.

Dennoch gibt es Besonderheiten: Bestimmte Tunnel, Alpenübergänge und Brücken verlangen eine gesonderte Streckenmaut. Wohnmobile und Kleintransporter fallen je nach Gewicht in eigene Kategorien. Und für LKW gilt seit Jahren ein flächendeckendes elektronisches Mautsystem. Diese Seite verschafft Ihnen den Überblick – übersichtlich gegliedert nach Fahrzeugtyp und Streckenkategorie.

Themen auf dieser Seite

🚗

Welche Fahrzeuge zahlen was?

PKW, Wohnmobil, LKW im Vergleich

🛣️

Sondermautstrecken

Tunnel, Brücken & Alpenrouten

⚠️

Bußgelder & Kontrollen

Strafen und Konsequenzen

Aktueller Stand 2025

Übersicht: Welche Fahrzeuge zahlen was?

Die Mautregeln in Deutschland hängen maßgeblich vom Fahrzeugtyp und dem zulässigen Gesamtgewicht ab. Hier finden Sie eine klare Einordnung – mit Praxisbeispielen und den häufigsten Fragen.

Keine Autobahnmaut

PKW

bis 7,5 t zGM

Pkw-Fahrer zahlen in Deutschland keine allgemeine Autobahnmaut. Nur einzelne Sonderstrecken wie Tunnel und Brücken sind kostenpflichtig.

Regelübersicht

Autobahnen (BAB)Kostenlos
BundesstraßenKostenlos
Herrentunnel LübeckMautpflichtig
Warnowquerung RostockMautpflichtig
Travequerung LübeckMautpflichtig

Praxisbeispiele

  • Urlaubsreise von Hamburg nach München über die A7: völlig kostenfrei
  • Überquerung des Herrentunnels Lübeck: ca. 3,50 € (PKW, 2025)
  • Warnow-Tunnel Rostock: ca. 3,80 € für PKW-Einmalfahrt
Wie PKW behandelt

Wohnmobile

bis 7,5 t zGM

Wohnmobile bis 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht werden steuerlich und mautrechtlich wie PKW behandelt – also keine Autobahnmaut, nur Sonderstrecken.

Regelübersicht

Autobahnen (BAB)Kostenlos
Zulässiges GesamtgewichtBis 7,5 t
SondermautstreckenMautpflichtig
Wohnmobil über 7,5 tLKW-Maut!
Toll Collect PflichtNur über 7,5 t

Praxisbeispiele

  • Campingurlaub Bayern–Nordsee über die A1: kostenfrei für Wohnmobile bis 7,5 t
  • Fahrt durch den Warnow-Tunnel: gleiche Gebühr wie PKW (~3,80 €)
  • Wohnmobil mit 8 t zGM: unterliegt der LKW-Maut via Toll Collect
Streckenbezogene Maut

LKW & Busse

über 7,5 t zGM

Lkw über 7,5 t zGM zahlen auf allen Bundesautobahnen und mautpflichtigen Bundesstraßen eine kilometerbasierte Streckenmaut – abgerechnet über das Toll Collect System.

Regelübersicht

Mautpflichtige StreckenAutobahnen + B-Straßen
SystemToll Collect
AbrechnungPro Kilometer
Mautsatz ab 2025ab 18,7 ct/km
CO₂-Klasse relevantJa (seit 2024)

Praxisbeispiele

  • 40-Tönner (Euro 6, Klasse 1): ca. 18,7 Cent/km Grundmaut + CO₂-Aufschlag 2025
  • Mautabrechnung: On-Board Unit (OBU), manuelle Einbuchung oder App
  • Bundesstraßenmaut: gilt für über 600 Bundesstraßenabschnitte seit 2018

Hinweis: Mautsätze Stand 2025

Die LKW-Mautsätze werden regelmäßig angepasst. Seit dem 1. Dezember 2023 gilt ein neues CO₂-Differenzierungssystem. Pkw und Wohnmobile bis 7,5 t zGM bleiben weiterhin von der allgemeinen Autobahnmaut befreit. Bitte prüfen Sie aktuelle Sätze direkt beim Toll Collect Kundenservice oder unter toll-collect.de.

Sondermautstrecken

Mautpflichtige Sonderstrecken für Touristen

Neben der allgemeinen LKW-Maut existieren in Deutschland drei privat betriebene Tunnelquerbauwerke mit eigener Mautpflicht. Hier finden Sie Preise, Zahlungsmethoden und praktische Tipps für jede Strecke.

Herrentunnel Lübeck
Schleswig-Holstein

B 75, Lübeck-Travemünde

Herrentunnel Lübeck

Der Herrentunnel quert die Trave südlich von Lübeck und verbindet die Stadtteile Herrenwyk und Siems. Er ist eine der wenigen privat betriebenen Tunnelmauten in Deutschland und erspart den Umweg über die Innenstadt.

Tarife

PKW (bis 3,5 t)3,50 €
Motorrad2,20 €
LKW (3,5–7,5 t)7,00 €
LKW (über 7,5 t)14,00 €

Zahlungsmethoden

BarzahlungEC-/KreditkarteApp (HerrentunnelApp)
Warnowquerung Rostock
Mecklenburg-Vorpommern

Warnowquerung GmbH, Rostock

Warnowquerung Rostock

Der Warnow-Tunnel verbindet Rostock-Übigau mit der Halbinsel Warnowufer und entlastet den innerstädtischen Verkehr. Der Tunnel wurde als privates Public-Private-Partnership-Projekt realisiert.

Tarife

PKW (bis 3,5 t)3,90 €
Motorrad2,50 €
LKW (3,5–12 t)8,50 €
LKW (über 12 t)17,00 €

Zahlungsmethoden

BarzahlungEC-KarteKreditkarte (Visa/MC)Onlineticket
Rügenbrücken-Anschluss
Mecklenburg-Vorpommern

Strelasundquerung / Rügenbrücke, B 96

Rügenbrücken-Anschluss

Die Rügenbrücke (Strelasundquerung) verbindet die Insel Rügen mit dem Festland bei Stralsund. Sie ist mautfrei befahrbar – Touristen sollten jedoch die nahegelegene Rügendamm-Strecke und Parkgebühren in den Zielorten kennen.

Tarife

PKW – Brückennutzungkostenlos
Parkgebühren Binz/Sellinab 2,00 € / Std.
Kurtaxe (pro Person/Tag)2,50–4,50 €
Fähre Schaprode–Hiddenseeab 5,50 €

Zahlungsmethoden

Keine Mautpflicht für die BrückeParkscheinautomaten (Münzen/Karte)App (Easypark, Parkster)

Hinweis für Touristen

Alle drei Sondermautstrecken sind optional – es gibt stets mautfreie Alternativrouten. Informieren Sie sich vor Ihrer Reise über aktuelle Tarife direkt beim jeweiligen Betreiber, da Preisänderungen ohne Vorankündigung möglich sind.

Alle Deutschland-Mautinfos
Ratgeber

Bußgelder & Kontrollen – Was droht bei Verstößen?

Deutschland kontrolliert die Einhaltung der Mautpflicht konsequent und automatisiert. Wer nicht zahlt – ob aus Unwissenheit oder Absicht – muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Hier erfahren Sie alles über Kontrollmethoden, Bußgeldhöhen und das Verfahren für ausländische Fahrzeughalter.

Wie werden Mautverstöße kontrolliert?

Die Kontrolle der LKW-Maut in Deutschland erfolgt durch das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) und den Betreiber Toll Collect auf zwei Wegen: stationär und mobil. Das System ist eines der dichtesten automatisierten Verkehrsüberwachungsnetzwerke in Europa.

Mautbrücken und stationäre Kontrollpunkte

Entlang der mautpflichtigen Bundesstraßen und Autobahnen sind über 600 Mautkontrollbrücken installiert. Diese erfassen passierendes Fahrzeugkennzeichen, Achszahl und Emissionsklasse automatisch per Infrarot- und Lasersensoren. Die Daten werden in Echtzeit mit dem Toll-Collect-System abgeglichen. Fehlt eine gültige Buchung, wird sofort ein Datensatz für das Bußgeldverfahren angelegt.

Kennzeichenscanner und mobile Kontrolleinheiten

Das BALM betreibt mobile Kontrollfahrzeuge, die mit hochauflösenden Kennzeichenscannern ausgestattet sind. Sie patrouillieren auf Autobahnen und Bundesstraßen und können fahrende LKW in Sekundenschnelle auf ihre Mautkonformität prüfen. Bei Verdacht auf Verstoß oder Falschregistrierung (z. B. falsch gemeldete Achszahl) kann das Fahrzeug unmittelbar aus dem Verkehr gezogen werden.

On-Board-Units (OBU) und Nachkontrolle

Für registrierte Nutzer des OBU-Systems wird die Kommunikation zwischen Gerät und Kontrollbrücke ausgewertet. Fehler im OBU-Betrieb (Gerät deaktiviert, Manipulationen, fehlende GNSS-Signale) werden systemseitig erkannt und führen zur Nachberechnung. Wer das OBU mutwillig manipuliert, begeht eine Straftat – nicht nur eine Ordnungswidrigkeit.

Typische Bußgeldhöhen im Überblick

Die Bußgelder richten sich nach der Art des Verstoßes, der Schwere der Umgehung und ob es sich um Fahrlässigkeit oder Vorsatz handelt. Nachfolgend eine Übersicht der häufigsten Fälle:

VerstoßEinstufungBußgeld
Fahrt ohne Mautbuchung (fahrlässig)Ordnungswidrigkeitbis 400 €
Fahrt ohne Mautbuchung (vorsätzlich)Schwere OWibis 20.000 €
Falsche Achszahl angegebenVorsätzliche Umgehungbis 20.000 €
Falsche Emissionsklasse gemeldetVorsätzliche Umgehungbis 20.000 €
OBU manipuliert oder deaktiviertStraftat möglichGeld- bis Freiheitsstrafe
Nichtbeachtung der AnhalteaufforderungOrdnungswidrigkeitbis 500 €

* Angaben basieren auf dem Bußgeldkatalog des BALM. Änderungen durch Gesetzgebung vorbehalten. Stand: 2024.

Verjährungsfristen bei Mautverstößen

Ordnungswidrigkeiten im Mautbereich unterliegen einer Regelverjährungsfrist von drei Monaten ab dem Tattag. Diese kurze Frist gilt jedoch nur so lange, bis eine verjährungsunterbrechende Maßnahme eingeleitet wird.

Sobald das BALM eine Halteranfrage an die Zulassungsstelle stellt – was bei ausländischen Fahrzeugen über internationale Behördenkanäle erfolgt – beginnt die Frist neu. In der Praxis kann dies die effektive Verfolgungsmöglichkeit auf bis zu zwei Jahre verlängern.

Bei vorsätzlicher Umgehung (z. B. systemischer OBU-Manipulation oder gewerbsmäßiger Mautumgehung) kann strafrechtliche Verfolgung greifen, bei der längere Verjährungsfristen von fünf Jahren gelten.

Wichtig für ausländische Fahrer:

Das Verfahren kann sich durch internationale Behördenkommunikation verzögern. Das bedeutet aber nicht, dass der Bescheid erloschen ist – er kann noch Monate nach der Fahrt zugestellt werden.

Verfahren für ausländische Fahrzeughalter

Deutschland hat mit allen EU-Mitgliedstaaten sowie mehreren Drittstaaten (u. a. Schweiz, Norwegen, Türkei) Abkommen zur gegenseitigen Amtshilfe bei Bußgeldverfahren geschlossen. Der Prozess läuft typischerweise in vier Stufen ab:

01

Erfassung des Verstoßes

Mautbrücke oder mobiles Kontrollgerät erfasst Kennzeichen und übermittelt Datensatz an das BALM.

02

Halterermittlung über internationale Behörden

Das BALM stellt über das EUCARIS-System eine Halteranfrage an die Zulassungsbehörde des Herkunftslandes (bei EU-Fahrzeugen innerhalb von Tagen).

03

Versand des Bußgeldbescheids

Der Bescheid wird in der Landessprache des Empfängers oder auf Deutsch mit Übersetzungshinweis postalisch zugestellt. Die Zahlfrist beträgt in der Regel 14 Tage.

04

Vollstreckung im Ausland bei Nichtzahlung

Bei Nichtzahlung wird das Verfahren gemäß EU-Richtlinie 2005/214/EG an die zuständige Behörde im Wohnsitzland übergeben, die die Vollstreckung nach nationalem Recht vornimmt.

Häufige Fragen zu Mautstrafen

Tipp-Box: Bußgeldbescheid erhalten?

Was Sie jetzt tun sollten – Schritt für Schritt:

  1. 1Bescheid genau lesen: Wann, wo, welches Fahrzeug? Prüfen Sie, ob die Daten korrekt sind.
  2. 2Zahlungsfrist beachten: In der Regel 14 Tage. Versäumnisse führen zu Mahngebühren.
  3. 3Einspruch prüfen: Fehler im Bescheid oder unrichtige Tatbestandsmerkmale? Einspruch innerhalb von 2 Wochen schriftlich stellen.
  4. 4Belege sichern: Mautquittungen, OBU-Protokolle oder App-Buchungsnachweise als Beweis aufbewahren.
  5. 5Rechtsbeistand holen: Bei Bußgeldern über 1.000 € empfiehlt sich ein auf Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt.

Mautkontrolle in Zahlen

600+

stationäre Mautkontrollbrücken bundesweit

14 Tage

Zahlungsfrist nach Bescheiderstellung

bis 20.000 €

maximales Bußgeld bei Mautumgehung

2 Jahre

effektive Verfolgungsmöglichkeit mit Unterbrechung

Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Bußgeldfällen wenden Sie sich an einen zugelassenen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Ihrem Land.

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