
Die Autobahn kostenlos, aber nicht überall – erfahren Sie, wo Ausnahmen gelten, welche Fahrzeugklassen zahlen müssen und worauf Sie als Tourist achten sollten.
Deutschland ist eines der wenigen Länder in Europa, das für PKW keine allgemeine Autobahnmaut erhebt. Als Fahrer eines normalen Personenkraftwagens können Sie die meisten Bundesautobahnen kostenfrei benutzen – das ist der Standardfall und gilt für In- wie Ausländer gleichermaßen.
Dennoch gibt es Besonderheiten: Bestimmte Tunnel, Alpenübergänge und Brücken verlangen eine gesonderte Streckenmaut. Wohnmobile und Kleintransporter fallen je nach Gewicht in eigene Kategorien. Und für LKW gilt seit Jahren ein flächendeckendes elektronisches Mautsystem. Diese Seite verschafft Ihnen den Überblick – übersichtlich gegliedert nach Fahrzeugtyp und Streckenkategorie.
Themen auf dieser Seite
Welche Fahrzeuge zahlen was?
PKW, Wohnmobil, LKW im Vergleich
Sondermautstrecken
Tunnel, Brücken & Alpenrouten
Bußgelder & Kontrollen
Strafen und Konsequenzen
Die Mautregeln in Deutschland hängen maßgeblich vom Fahrzeugtyp und dem zulässigen Gesamtgewicht ab. Hier finden Sie eine klare Einordnung – mit Praxisbeispielen und den häufigsten Fragen.
bis 7,5 t zGM
Pkw-Fahrer zahlen in Deutschland keine allgemeine Autobahnmaut. Nur einzelne Sonderstrecken wie Tunnel und Brücken sind kostenpflichtig.
Regelübersicht
Praxisbeispiele
bis 7,5 t zGM
Wohnmobile bis 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht werden steuerlich und mautrechtlich wie PKW behandelt – also keine Autobahnmaut, nur Sonderstrecken.
Regelübersicht
Praxisbeispiele
über 7,5 t zGM
Lkw über 7,5 t zGM zahlen auf allen Bundesautobahnen und mautpflichtigen Bundesstraßen eine kilometerbasierte Streckenmaut – abgerechnet über das Toll Collect System.
Regelübersicht
Praxisbeispiele
Hinweis: Mautsätze Stand 2025
Die LKW-Mautsätze werden regelmäßig angepasst. Seit dem 1. Dezember 2023 gilt ein neues CO₂-Differenzierungssystem. Pkw und Wohnmobile bis 7,5 t zGM bleiben weiterhin von der allgemeinen Autobahnmaut befreit. Bitte prüfen Sie aktuelle Sätze direkt beim Toll Collect Kundenservice oder unter toll-collect.de.
Neben der allgemeinen LKW-Maut existieren in Deutschland drei privat betriebene Tunnelquerbauwerke mit eigener Mautpflicht. Hier finden Sie Preise, Zahlungsmethoden und praktische Tipps für jede Strecke.

B 75, Lübeck-Travemünde
Der Herrentunnel quert die Trave südlich von Lübeck und verbindet die Stadtteile Herrenwyk und Siems. Er ist eine der wenigen privat betriebenen Tunnelmauten in Deutschland und erspart den Umweg über die Innenstadt.

Warnowquerung GmbH, Rostock
Der Warnow-Tunnel verbindet Rostock-Übigau mit der Halbinsel Warnowufer und entlastet den innerstädtischen Verkehr. Der Tunnel wurde als privates Public-Private-Partnership-Projekt realisiert.

Strelasundquerung / Rügenbrücke, B 96
Die Rügenbrücke (Strelasundquerung) verbindet die Insel Rügen mit dem Festland bei Stralsund. Sie ist mautfrei befahrbar – Touristen sollten jedoch die nahegelegene Rügendamm-Strecke und Parkgebühren in den Zielorten kennen.
Hinweis für Touristen
Alle drei Sondermautstrecken sind optional – es gibt stets mautfreie Alternativrouten. Informieren Sie sich vor Ihrer Reise über aktuelle Tarife direkt beim jeweiligen Betreiber, da Preisänderungen ohne Vorankündigung möglich sind.
Deutschland kontrolliert die Einhaltung der Mautpflicht konsequent und automatisiert. Wer nicht zahlt – ob aus Unwissenheit oder Absicht – muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Hier erfahren Sie alles über Kontrollmethoden, Bußgeldhöhen und das Verfahren für ausländische Fahrzeughalter.
Die Kontrolle der LKW-Maut in Deutschland erfolgt durch das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) und den Betreiber Toll Collect auf zwei Wegen: stationär und mobil. Das System ist eines der dichtesten automatisierten Verkehrsüberwachungsnetzwerke in Europa.
Entlang der mautpflichtigen Bundesstraßen und Autobahnen sind über 600 Mautkontrollbrücken installiert. Diese erfassen passierendes Fahrzeugkennzeichen, Achszahl und Emissionsklasse automatisch per Infrarot- und Lasersensoren. Die Daten werden in Echtzeit mit dem Toll-Collect-System abgeglichen. Fehlt eine gültige Buchung, wird sofort ein Datensatz für das Bußgeldverfahren angelegt.
Das BALM betreibt mobile Kontrollfahrzeuge, die mit hochauflösenden Kennzeichenscannern ausgestattet sind. Sie patrouillieren auf Autobahnen und Bundesstraßen und können fahrende LKW in Sekundenschnelle auf ihre Mautkonformität prüfen. Bei Verdacht auf Verstoß oder Falschregistrierung (z. B. falsch gemeldete Achszahl) kann das Fahrzeug unmittelbar aus dem Verkehr gezogen werden.
Für registrierte Nutzer des OBU-Systems wird die Kommunikation zwischen Gerät und Kontrollbrücke ausgewertet. Fehler im OBU-Betrieb (Gerät deaktiviert, Manipulationen, fehlende GNSS-Signale) werden systemseitig erkannt und führen zur Nachberechnung. Wer das OBU mutwillig manipuliert, begeht eine Straftat – nicht nur eine Ordnungswidrigkeit.
Die Bußgelder richten sich nach der Art des Verstoßes, der Schwere der Umgehung und ob es sich um Fahrlässigkeit oder Vorsatz handelt. Nachfolgend eine Übersicht der häufigsten Fälle:
| Verstoß | Einstufung | Bußgeld |
|---|---|---|
| Fahrt ohne Mautbuchung (fahrlässig) | Ordnungswidrigkeit | bis 400 € |
| Fahrt ohne Mautbuchung (vorsätzlich) | Schwere OWi | bis 20.000 € |
| Falsche Achszahl angegeben | Vorsätzliche Umgehung | bis 20.000 € |
| Falsche Emissionsklasse gemeldet | Vorsätzliche Umgehung | bis 20.000 € |
| OBU manipuliert oder deaktiviert | Straftat möglich | Geld- bis Freiheitsstrafe |
| Nichtbeachtung der Anhalteaufforderung | Ordnungswidrigkeit | bis 500 € |
* Angaben basieren auf dem Bußgeldkatalog des BALM. Änderungen durch Gesetzgebung vorbehalten. Stand: 2024.
Ordnungswidrigkeiten im Mautbereich unterliegen einer Regelverjährungsfrist von drei Monaten ab dem Tattag. Diese kurze Frist gilt jedoch nur so lange, bis eine verjährungsunterbrechende Maßnahme eingeleitet wird.
Sobald das BALM eine Halteranfrage an die Zulassungsstelle stellt – was bei ausländischen Fahrzeugen über internationale Behördenkanäle erfolgt – beginnt die Frist neu. In der Praxis kann dies die effektive Verfolgungsmöglichkeit auf bis zu zwei Jahre verlängern.
Bei vorsätzlicher Umgehung (z. B. systemischer OBU-Manipulation oder gewerbsmäßiger Mautumgehung) kann strafrechtliche Verfolgung greifen, bei der längere Verjährungsfristen von fünf Jahren gelten.
Wichtig für ausländische Fahrer:
Das Verfahren kann sich durch internationale Behördenkommunikation verzögern. Das bedeutet aber nicht, dass der Bescheid erloschen ist – er kann noch Monate nach der Fahrt zugestellt werden.
Deutschland hat mit allen EU-Mitgliedstaaten sowie mehreren Drittstaaten (u. a. Schweiz, Norwegen, Türkei) Abkommen zur gegenseitigen Amtshilfe bei Bußgeldverfahren geschlossen. Der Prozess läuft typischerweise in vier Stufen ab:
Erfassung des Verstoßes
Mautbrücke oder mobiles Kontrollgerät erfasst Kennzeichen und übermittelt Datensatz an das BALM.
Halterermittlung über internationale Behörden
Das BALM stellt über das EUCARIS-System eine Halteranfrage an die Zulassungsbehörde des Herkunftslandes (bei EU-Fahrzeugen innerhalb von Tagen).
Versand des Bußgeldbescheids
Der Bescheid wird in der Landessprache des Empfängers oder auf Deutsch mit Übersetzungshinweis postalisch zugestellt. Die Zahlfrist beträgt in der Regel 14 Tage.
Vollstreckung im Ausland bei Nichtzahlung
Bei Nichtzahlung wird das Verfahren gemäß EU-Richtlinie 2005/214/EG an die zuständige Behörde im Wohnsitzland übergeben, die die Vollstreckung nach nationalem Recht vornimmt.
Was Sie jetzt tun sollten – Schritt für Schritt:
600+
stationäre Mautkontrollbrücken bundesweit
14 Tage
Zahlungsfrist nach Bescheiderstellung
bis 20.000 €
maximales Bußgeld bei Mautumgehung
2 Jahre
effektive Verfolgungsmöglichkeit mit Unterbrechung
Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Bußgeldfällen wenden Sie sich an einen zugelassenen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Ihrem Land.
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